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Keine Einsicht der Verlassenschaft ins Kontenregister

RechtsprechungJudikaturAndreas TschugguelEF-Z 2025/106EF-Z 2025, 225 - 226 Heft 5 v. 18.8.2025

§ 4 KontRegG

Das Auskunftsrecht des Verstorbenen geht (als höchstpersönliches Recht) nicht auf die Verlassenschaft über. Sie ist nicht die Betroffene iSd § 4 Abs 4 KontRegG; die sich auf den Verstorbenen beziehenden, im Kontenregister eingetragenen Daten sind keine die Verlassenschaft betreffenden Daten.

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