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Zur Notwendigkeit einer Ordination im Anwendungsbereich des Art 6 EuEheGüVO Betrachtungen de lege lata und de lege ferenda

EF Kurz gesagtAufsatzBernhard SommerEF-Z 2022/88EF-Z 2022, 210 - 211 Heft 5 v. 16.8.2022

A. Zuständigkeitssystem der EuEheGüVO

Kap II der EuEheGüVO (FN 1) regelt die internationale Zuständigkeit in Verfahren, die zivilrechtl Aspekte des ehel Güterstands zum Gegenstand haben, einen grenzüberschreitenden Bezug aufweisen und nach dem 28.

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