A. Zuständigkeitssystem der EuEheGüVO
Kap II der EuEheGüVO (FN 1) regelt die internationale Zuständigkeit in Verfahren, die zivilrechtl Aspekte des ehel Güterstands zum Gegenstand haben, einen grenzüberschreitenden Bezug aufweisen und nach dem 28.
A. Zuständigkeitssystem der EuEheGüVO
Kap II der EuEheGüVO (FN 1) regelt die internationale Zuständigkeit in Verfahren, die zivilrechtl Aspekte des ehel Güterstands zum Gegenstand haben, einen grenzüberschreitenden Bezug aufweisen und nach dem 28.