Vom Umgang mit "Listen-Anwälten" (FN 1)
Mit Inkrafttreten des 2. ErwSchG (FN 2) sollte ein (va für die PflegschaftsG) immer größer werdendes Problem zumindest gelindert werden: Wie finde ich einen geeigneten SW/Erwachsenenvertreter, wenn es keine (dazu bereiten) Angehörigen/sonstigen Personen gibt, der Verein keine Kapazitäten frei hat und auch die im Sprengel tätigen RA/Notare schon ausgelastet sind?