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Zur Übertragbarkeit der Anerbenstellung (Teil I) Geltungsbereich des Sondererbrechts

BeitragAufsatzFlorian Dollenz, Viola-Katharina KrebsEF-Z 2022/85EF-Z 2022, 200 - 205 Heft 5 v. 16.8.2022

Häufig stellen sich bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben schwierige Fragen im Zusammenhang mit der Nachfolge. Dies gilt insb dann, wenn es an einer vorsorglichen Regelung für den Todesfall fehlt und der Übernehmer des Betriebs nach den gesetzlichen Bestimmungen ermittelt werden muss. Neben dem allgemeinen Erbrecht sind hierbei regelmäßig die Vorschriften des Anerbenrechts zu beachten. Lehnen die danach ermittelten Nachfolger eine Fortführung ab, könnte die Übertragung einer Rechtsstellung erwogen werden. Bevor darauf in Teil 2 (FN ) dieses Beitrags eingegangen wird, soll zunächst der Geltungsbereich des Sondererbrechts geklärt werden. Neben materiellen Voraussetzungen sind mitunter auch formelle Aspekte von Bedeutung, die im Folgenden näher dargestellt werden.

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