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Gehörverstoß im Provisorialverfahren: lediglich und allenfalls Verfahrensmangel

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2022/102EF-Z 2022, 234 Heft 5 v. 16.8.2022

§ 477 Abs 1 Z 4 ZPO

Im Provisorialverfahren bildet die Verletzung des rechtlichen Gehörs iSd Art 6 EMRK keinen Nichtigkeitsgrund, sondern einen rügepflichtigen Verfahrensmangel.

6 Ob 145/21y

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