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Zur Bemessung des Pflegevermächtnisses

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2022/81EF-Z 2022, 189 - 191 Heft 4 v. 22.6.2022

§§ 677 f ABGB

Eine "Zuwendung" iSd § 677 Abs 1 ABGB liegt nur dann vor, wenn ein Kausalzusammenhang zwischen der gewährten Zuwendung und der Erbringung von Pflegeleistungen besteht.

Leistungen aus der familiären Beistandspflicht schließen - im Gegensatz zum Bereicherungsrecht - die Abgeltung im Rahmen eines Pflegevermächtnisses nicht aus.

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