§ 231 ABGB
Bei der Unterhaltsbemessung kann in besonderen Ausnahmefällen das - vielfach als absolute Belastbarkeitsgrenze bezeichnete - niedrigste Unterhaltsexistenzminimum unterschritten werden, dies vor allem dann, wenn der Unterhaltspflichtige in Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen Person (seinem Ehegatten oder Lebensgefährten) lebt und sich dadurch einen Teil der ihn treffenden Lebenshaltungskosten erspart.