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EuErbVO: Rechtswahl zugunsten einer (Teil-)Rechtsordnung ohne Pflichtteilsrecht Zugleich eine Besprechung der E 2 Ob 214/20i

EF Kurz gesagtAufsatzMariella KnotzEF-Z 2022/49EF-Z 2022, 114 - 116 Heft 3 v. 22.4.2022

EuErbVO: Rechtswahl zugunsten einer (Teil-)Rechtsordnung ohne Pflichtteilsrecht - Zugleich eine Besprechung der E 2 Ob 214/20i (FN 1)

Der OGH hatte in der E 2 Ob 214/20i zu beurteilen, ob die Rechtswahl zugunsten einer Rechtsordnung, die kein Pflichtteilsrecht kennt, dem österreichischen ordre public

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