A. Einleitung. Reine Stundung und Pflichtteil
In der viel beachteten E 2 Ob 49/19y (FN 1) hat der OGH zur Stundungsregelung des § 765 Abs 2 ABGB ausgeführt, dass es sich dabei um eine "reine Stundung" besonderer Art handle, denn diese bewirke - anders als die hM zu § 765 Abs 2 ABGB vertreten hatte (FN 2