Aus Anlass der jüngsten E 4 Ob 109/21i, in der nachehelicher Unterhalt nach § 68a Abs 2 EheG trotz Gewaltausübung durch den unterhaltsfordernden Ehegatten zugesprochen wurde, beschäftigt sich dieser Beitrag mit den Grundsätzen des verschuldensunabhängigen Unterhaltsanspruchs nach § 68a Abs 2 EheG sowie der rezenten Entscheidung. Den Abschluss bilden eine kritische Würdigung und ein kurzer Einblick in aktuelle Zahlen zum Thema "häusliche Gewalt"/Gewalt in der Familie.