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Und täglich grüßt die Parteistellung...

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2022/60EF-Z 2022, 138 - 140 Heft 3 v. 22.4.2022

§§ 178, 181 ABGB

Eine Parteistellung im Obsorgeverfahren kann sich auch daraus ergeben, dass die Entscheidung iSd § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG unmittelbar in die rechtlich geschützte Stellung einer Person eingreift.

Eine solche Rechtsposition verschafft § 178 ABGB den (bisher nicht obsorgeberechtigten) Elternteilen, den Großeltern und den Pflegeeltern.

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