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Pflichtteilsminderung: Wie lange ist der längere Zeitraum?

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2022/58EF-Z 2022, 134 - 136 Heft 3 v. 22.4.2022

§ 767 Abs 1 ABGB

Für die Verwirklichung eines für die Pflichtteilsminderung erforderlichen "längeren Zeitraums" iSd § 776 Abs 1 ABGB bedarf es im Eltern-Kind-Verhältnis im Regelfall des Verstreichens eines Zeitraums von mindestens 20 Jahren.

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