Hatte man zuletzt den Eindruck, dass sich die Frage "Lebensgemeinschaft - ja oder nein" im Bereich des nachehelichen Unterhalts (Stichwort: Ruhen bei Eingehen einer Lebensgemeinschaft durch den unterhaltsberechtigten Ehegatten [regelmäßig die Frau]) irgendwie erschöpft haben könnte - auch wenn es nach wie vor überzeugende Gründe dafür gäbe, dieses Uraltvehikel aus einer längst verflossenen Zeit (offenbar ausschließlich) männlicher Gedankenwelten endlich zu beseitigen -, erstehen dieselben (Rechts)fragen plötzlich an anderer Stelle wieder auf: im Erbrecht.