Art 8 EMRK
Eine übermäßig lange Verfahrensdauer um Kontaktrechte, auch zum nicht-leiblichen Kind, verletzt Art 8 EMRK.
15437/19Schrader gegen Österreich
Art 8 EMRK
Eine übermäßig lange Verfahrensdauer um Kontaktrechte, auch zum nicht-leiblichen Kind, verletzt Art 8 EMRK.
15437/19Schrader gegen Österreich