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Zusammenspiel von Erb-, Insolvenz- und Prozessstatut

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2022/23EF-Z 2022, 42 - 48 Heft 1 v. 17.12.2021

1. Art 23 Abs 2 lit f EuErbVO

Zuweisung und Verlust der Prozessführungsbefugnis aufgrund von Maßnahmen zur Haftungsbeschränkung bestimmen sich nach dem Erbstatut.

2. Art 18 EuInsVO

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