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Zeugenidentität beim fremdhändigen Testament Zugleich eine Besprechung der E 2 Ob 86/21t

EF Kurz gesagtAufsatzUlrich KrenmayrEF-Z 2021/107EF-Z 2021, 257 - 258 Heft 6 v. 14.10.2021

Zeugenidentität beim fremdhändigen Testament - Zugleich eine Besprechung der E 2 Ob 86/21t (FN 1)

Nach § 579 Abs 2 ABGB muss die Identität der Testamentszeugen "aus der Urkunde hervorgehen". Der OGH hatte in der E 2 Ob 86/21t die Formgültigkeit eines fremdhändigen Testaments zu beurteilen, in dem (lediglich) die .

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