Die Änderungen durch die GREx (FN 1) bei den einstweiligen Verfügungen (EV) zum Schutz vor Gewalt sind vorwiegend der Übersichtlichkeit der Regelungen geschuldet. Nur wenige inhaltliche Änderungen sind vorgenommen worden.
Abstract aus EF-Z bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.