Der OGH war zuletzt häufig mit der einstweiligen Sicherungsverfügung des ehelichen Gebrauchsvermögens bzw der ehelichen Ersparnisse nach § 382 Z 8 lit b EO (idF GREx BGBl I 2021/86, davor lit c) konfrontiert. Der Beitrag versucht, nach einer überblicksmäßigen Darstellung der materiell- und prozessrechtlichen Grundlagen, auf der Grundlage der jüngsten OGH-Judikatur Beurteilungskriterien herauszuarbeiten, wann eine hinreichend konkrete Gefährdung des ehelichen Aufteilungsanspruchs vorliegt, damit eine Sicherungsverfügung beantragt werden kann.