Auch wenn bisweilen von einem europäischen Familienrecht die Rede ist, stellen die einschlägigen europäischen Rechtsquellen à la EuUVO, EuEhegüterVO, Brüssel IIa-VO udgl doch lediglich Mechanismen dar, die die materiellen Familienrechtsordnungen der einzelnen National-, pardon Mitgliedstaaten irgendwie zu koordinieren versuchen (internationale Zuständigkeit, anzuwendendes Recht).