§ 579 ABGB
Die Nichtanführung der in den Materialien genannten Kriterien "(Geburtsdatum, [Berufs-]Adresse)" führt noch nicht automatisch zur Ungültigkeit des Testaments.
Das Gesetz aber schreibt vor, dass die Identität der Zeugen aus der Urkunde hervorgehen muss. Wann dies jeweils der Fall ist, sagt das Gesetz nicht und ist daher nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen.