Ein wesentliches Anliegen des 2. ErwSchG war die Abschaffung der Sachwalterschaft und die Einführung des Genehmigungsvorbehalts. Ein Blick in die Materialien lässt schnell erkennen, dass der Genehmigungsvorbehalt an den Einwilligungsvorbehalt des deutschen BGB angelehnt wurde. Können daher Lehre und Rsp zum deutschen Genehmigungsvorbehalt für das österreichische Recht fruchtbar gemacht werden? Das setzt einen Vergleich der beiden Rechtsinstitute voraus, der in diesem Beitrag erfolgt.