Der obsorgeberechtigte Elternteil eines unmündigen Kindes teilt dem Pflegschaftsgericht mit, dass er einen bestimmten Rechtsanwalt mit der Vertretung "wegen Kontakt und Obsorge" betraut habe.
Abstract aus EF-Z bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Der obsorgeberechtigte Elternteil eines unmündigen Kindes teilt dem Pflegschaftsgericht mit, dass er einen bestimmten Rechtsanwalt mit der Vertretung "wegen Kontakt und Obsorge" betraut habe.
Abstract aus EF-Z bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.