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Insolvenz und nacheheliche Aufteilung

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2020/116EF-Z 2020, 281 - 285 Heft 6 v. 16.10.2020

§§ 81 ff EheG; §§ 7, 8a IO

Aus dem "Charakter" des Aufteilungsanspruchs ergibt sich, dass eine Einordung des Aufteilungsverfahrens entweder nur als Aktiv- oder nur als Passivverfahren dem Wesen dieses Rechts bei der "insolvenzrechtlichen Erfassung" nicht gerecht wird.

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