Seit der E 4 Ob 150/19s steht fest, dass die Familienbeihilfeanrechnung bei Bemessung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder tot ist. Der FaBo+ wirkt sich weder auf die Unterhaltsbemessungsgrundlage noch auf die Höhe deren Unterhalts aus.
Abstract aus EF-Z bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.