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Der Zeugenzusatz nach altem Recht

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2020/95EF-Z 2020, 229 - 231 Heft 5 v. 11.8.2020

§ 579 ABGB aF

Eine Textpassage im letzten Punkt eines Testaments, in der auf die "drei mitgefertigten Testamentszeugen hingewiesen wird, ist als ausreichender Zeugenzusatz nach § 579 ABGB aF zu deuten, weil dadurch unmissverständlich klargestellt wird, dass die weiteren Unterschriften diejenigen der Zeugen sind.

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