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Einleitung des Erwachsenenschutzverfahrens mit Beschluss?

EF Kurz gesagtAufsatzMichaela SchweighoferEF-Z 2020/69EF-Z 2020, 166 - 167 Heft 4 v. 23.6.2020

1. Nach der bisherigen Rsp war in einer gerichtl Ladung zur Erstanhörung (Einvernahme nach § 118 AußStrG aF) ein Beschluss zu verstehen, der über die Einleitung des Verfahrens nach §§ 117 ff AußStrG aF im positiven Sinn absprach.

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