Die E 5 Ob 145/19p (FN 1) gibt Anlass zu mehreren Überlegungen, einerseits zur Entscheidung selbst, andererseits darüber hinaus zum Eintritt des Vorsorgefalls und zum Verlust der Entscheidungsfähigkeit.
Abstract aus EF-Z bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.