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Masernpartys aus Sicht des Kindeswohls Strafrechtliche Überlegungen zur Reichweite des elterlichen Erziehungsrechts bei Eingriffen in die körperliche Integrität des Kindes

BeitragAufsatzLisa CohenEF-Z 2020/66EF-Z 2020, 158 - 162 Heft 4 v. 23.6.2020

Bei einer sogenannten Masernparty werden gesunde, nicht gegen Masern immunisierte Kinder mit Menschen zusammengeführt, die akut an Masern erkrankt sind. Ziel ist die Ansteckung der ungeimpften Kinder mit Masernviren, damit diese die Krankheit in einem Alter durchmachen, in dem es - statistisch gesehen - seltener zu komplizierten Verläufen kommt. Der erhoffte Vorteil liegt darin, dass die Kinder eine Immunität gegen die Krankheit entwickeln, ohne etwaige Risiken und Nebenwirkungen der Impfung in Kauf nehmen zu müssen. Gleichzeitig gibt es auch hartnäckige Mythen in impfkritischer Literatur, wonach sich das Durchmachen der Masern sogar positiv auf das kindliche Immunsystem auswirke. Nach derzeitigem Stand der medizinischen Wissenschaft sind Masern jedoch keine harmlose Kinderkrankheit. Der Beitrag widmet sich der Frage, ob Masernpartys vom Recht der Eltern über die gesundheitliche Versorgung ihrer Kinder autonom, dh frei von staatlicher Einmischung zu entscheiden, gedeckt sind. (FN )

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