Die EuEheGüVO und die EuPartnerGüVO sind seit 29. 1. 2019 unmittelbar anwendbar. Die Verordnungen weichen - insb hinsichtlich der Regelungen der internationalen Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts - voneinander ab. Besondere Bedeutung hat hierbei die Frage, ob eine Paarbeziehung als "Ehe" oder "eingetragene Partnerschaft" zu qualifizieren ist. Im vorliegenden Beitrag werden die Begriffe "Ehe" und "eingetragene Partnerschaft" untersucht und die beiden Verordnungen voneinander abgegrenzt.