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Zur Sittenwidrigkeit letztwilliger Verfügungen

BeitragAufsatzBrigitta Zöchling-JudEF-Z 2020/45EF-Z 2020, 100 - 106 Heft 3 v. 21.4.2020

Nach Ansicht des OGH ist eine gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklausel, die zwischen männlichen und weiblichen Nachkommen differenziert, sittenwidrig. Der Beitrag geht der Frage nach, ob und inwieweit die Ansicht des OGH auf letztwillige Verfügungen übertragen werden kann, und erörtert grundsätzliche Fragen der Sittenwidrigkeit letztwilliger Verfügungen. (FN )

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