Der Beitrag untersucht das geltende Kindschaftsrecht aus materiell-rechtlicher und prozessualer Sicht auf Grundrechtskonformität im Sinne der Grundrechtecharta der Europäischen Union. Daraus ergibt sich eine Reformnotwendigkeit im Verfahrensrecht bei Abstammungssachen und bei Angelegenheiten der Pflege und Erziehung im Spannungsverhältnis zwischen der Erziehungsautonomie und dem Kindeswohl.
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