A. Grundlagen: Abgrenzung des streitigen vom außerstreitigen Rechtsweg
Die Abgrenzung des streitigen vom außerstreitigen Verfahren löst der Gesetzgeber (grds) mittels einer Generalklausel zugunsten des streitigen Verfahrens.
A. Grundlagen: Abgrenzung des streitigen vom außerstreitigen Rechtsweg
Die Abgrenzung des streitigen vom außerstreitigen Verfahren löst der Gesetzgeber (grds) mittels einer Generalklausel zugunsten des streitigen Verfahrens.