vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abgrenzung des außerstreitigen Aufteilungsverfahrens zum streitigen Verfahren Zugleich eine Besprechung der E 6 Ob 34/18w (FN 1)

EF Kurz gesagtAufsatzDaniel PrischingEF-Z 2019/112EF-Z 2019, 213 - 214 Heft 5 v. 9.8.2019

A. Grundlagen: Abgrenzung des streitigen vom außerstreitigen Rechtsweg

Die Abgrenzung des streitigen vom außerstreitigen Verfahren löst der Gesetzgeber (grds) mittels einer Generalklausel zugunsten des streitigen Verfahrens.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!