Mit dem FMedRÄG 2015 (FN 1) wurde der eingetragenen Partnerin oder Lebensgefährtin der Mutter erstmals ermöglicht, anderer Elternteil des Kindes der Mutter zu werden. Allerdings wurde diese Elternschaft gem § 144 Abs 2 ABGB an die Voraussetzung geknüpft, dass an der Mutter zw 300 und 180 Tagen vor der Geburt eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchgeführt wurde.