Der "gewöhnliche Aufenthalt" ist einer der zentralen Anknüpfungspunkte für die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht im Internationalen Familienrecht und Erbrecht. Dennoch findet sich weder in einer EU-Verordnung noch in einem Haager Übereinkommen eine Legaldefinition des Begriffs, sondern wurde die Begriffsbildung bewusst der Judikatur überlassen. Der folgende Beitrag fasst einerseits die wesentlichen Ergebnisse der bisherigen Rsp des EuGH und des OGH zusammen und zeigt andererseits Lösungen für Fragen auf, zu denen bislang Judikatur fehlt.