Das Abstammungsrecht des ABGB ist nach Verankerung der "Ehe für alle" infolge eines Erk des VfGH nicht den neuen Optionen (Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, eingetragene Partnerschaft für verschiedengeschlechtliche Paare) angepasst worden. Der Autor dieses Beitrags diskutiert aus Anlass einer jüngst ergangenen Entscheidung des deutschen BGH die Frage, ob die Ehefrau der biologischen Mutter stets ipso iure oder nur dann zum "anderen Elternteil" wird, wenn an der biologischen Mutter innerhalb der empfängniskritischen Zeit eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung in einer gem § 4 FMedG zugelassenen Krankenanstalt durchgeführt worden ist.