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Was bleibt von einer Lebensgemeinschaft?

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2019/128EF-Z 2019, 227 - 228 Heft 5 v. 9.8.2019

§ 1435 ABGB

Während einer Lebensgemeinschaft getätigte laufende Zahlungen für den gemeinsamen Unterhalt, die gemeinsame Wohnung oder ganz allgemein für die Anschaffung von Sachen, die zum sofortigen Verbrauch bestimmt sind, begründen keinen Rückforderungsanspruch.

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