§ 82 EheG
Durch den Verkauf von - zu unternehmerischen (Sicherungs-)Zwecken erworbenen - Wertpapieren während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft und den gleichzeitigen Erwerb der sogleich verpfändeten Lebensversicherung erfolgt keine Umwidmung des Haftungsfonds für den Unternehmenskredit in eheliche Ersparnisse.