§ 157 AußStrG
Wenn eine materielle, inhaltliche Prüfung des Erbrechtstitels notwendig ist, ist die Zurückweisung einer Erbantrittserklärung jedenfalls unzulässig.
2 Ob 37/18g
§ 157 AußStrG
Wenn eine materielle, inhaltliche Prüfung des Erbrechtstitels notwendig ist, ist die Zurückweisung einer Erbantrittserklärung jedenfalls unzulässig.
2 Ob 37/18g