Immerhin bereits knapp 10(!) Jahre nach Einführung des Kinderfreibetrags in § 106a EStG stellte der OGH klar, wie sich dieser tatsächlich bei der Unterhaltsbemessung auswirkt. Ergebnisorientiert betrachtet wanderte die .
Abstract aus EF-Z bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.