Zusammenfassung: Die erkennende Instanz geht mit ihrer Entscheidung der Frage nach, ob für solche Pflegeleistungen, die das Maß "normaler" ehelicher Beistandspflichten übertreffen, dem pflegenden Ehegatten ein Ausgleichsanspruch zusteht. Wie ist dieser in concreto auszumessen?
Rechtsgrundlagen: § 90 ABGB; § 1435 ABGB