Zusammenfassung: Vorliegend klärt der entscheidungsbefugte Fachsenat, ob und unter welchen Voraussetzungen Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf das Sparbuch eines Kindes zu vertreten sind. Ist eine Sperre zu rechtfertigen, wenn eine Verwertung aufgrund nachehelicher Vermögensauseinandersetzungen zu erwarten ist?
Rechtsgrundlagen: § 133 AUßStrG