Zusammenfassung: Vorliegend geht die erkennende Instanz der Frage nach, wie der Gerichtskommissär vorzugehen hat, wenn er klären muss, ob ein Sparbuch in den Nachlass fällt oder nicht.
Rechtsgrundlagen: § 166 AußStrG; § 38 BWG
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Zusammenfassung: Vorliegend geht die erkennende Instanz der Frage nach, wie der Gerichtskommissär vorzugehen hat, wenn er klären muss, ob ein Sparbuch in den Nachlass fällt oder nicht.
Rechtsgrundlagen: § 166 AußStrG; § 38 BWG
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