Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit der geplanten EU-Erbrechtsverordnung, die bereits vom Europäischen Parlament genehmigt wurde. Die Autorin geht auf das Ziel des Rechtsaktes sowie auf seine Regelungsinhalte ein: insb die internationale Zuständigkeit, die Möglichkeit der Wahl des anwendbaren Rechts sowie die Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses. Kurz wird auch erörtert, ob die Verordnung in allen Mitgliedstaaten anwendbar sein wird.