Zusammenfassung: Der Beitrag bietet einen kompakten Überblick über den Regelungsinhalt der Rom III-VO, die ab 21.6.2012 in Österreich in Kraft tritt und im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit nach Art 326 ff AEUV entstanden ist. Beschrieben werden die Unterschiede zu den geltenden Bestimmungen des IPRG. Weiters wird erläutert, in welchen Mitgliedstaaten die Verordnung noch anwendbar sein wird. Neben dem sachlichen Anwendungsbereich erörtert die Autorin die Möglichkeiten einer Rechtswahl sowie die Anknüpfungspunkte für die Bestimmung der maßgeblichen Rechtsordnung, wenn eine solche nicht vorliegt. Am Ende findet sich eine Kurzzusammenfassung.