§ 148 ABGB
Der OGH hatte zu beurteilen, ob eine örtliche Beschränkung des Besuchsrechts zulässig ist, wenn sich am Besuchsort (idF das Haus des Vaters) potentielle Gefahrenquellen wie ein Schwimmteich im Garten oder eine Stiege befinden. Dies wurde von der Mutter des Kindes beantragt. Der OGH trifft hier Klarstellungen, die in der Anmerkung der Glossarin auf Zustimmung stoßen.