Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung geht der Senat der Frage nach, ob übermäßiger Vorempfang auf den Schenkungspflichtteil anrechenbar ist.
Rechtsgrundlagen: § 785 ABGB; § 787 ABGB; § 788 ABGB
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Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung geht der Senat der Frage nach, ob übermäßiger Vorempfang auf den Schenkungspflichtteil anrechenbar ist.
Rechtsgrundlagen: § 785 ABGB; § 787 ABGB; § 788 ABGB
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