§ 46 Abs 2 AußStrG; § 186 ABGB
Im vorliegenden Beitrag wird die OGH-Entscheidung 8 Ob 54/11s vom 29.6.2011 dargestellt, welche sich mit der Frage befasst, ob "Krisepflegeeltern" unter den Pflegeelternbegriff des § 186 ABGB fallen und wie sich der Umstand der Aktenkundigkeit auf die Frist zur Erhebung eines Rekurses auswirkt.