§ 43 Abs 1 ZPO; § 78 AußStrG
Im vorliegenden Beitrag wird die OGH-Entscheidung 1 Ob 117/11d vom 21.7.2011 dargestellt, welche sich mit der Frage der Kostentragung im Aufteilungsverfahren befasst, wobei auf die Quotenkompensation bei teilweisem Obsiegen hingewiesen wird.
OGH 1 Ob 117/11d; OGH 1 Ob 57/11f; OGH 1 Ob 187/09w