§ 144 Abs 2 AußStrG; § 10 AußStrG; §§ 89 ff GOG; §§ 58 ff GEO; § 9 Abs 5 GKG
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der OGH-Entscheidung 10 Ob 28/11 g, welcher die Frage zugrunde lag, ob ein Antrag als gültig und fristwahrend eingebracht gilt, wenn er per E-Mail an den Gerichtskommissär gesendet wird.