§ 143 Abs 1 ABGB; § 219 ASVG
Der vorliegende Beitrag präsentiert die OGH-Entscheidung 10 ObS 51/11 i, welche die Frage klärt, ob die Elternrente nach § 219 Abs 1 ASVG auch Adoptiveltern zukommen kann. Im Anschluss kommentiert Dr. Rotraut Leitner, BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Entscheidung.